I. Basisqualifikationen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Metallbranche zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
II. Handlungsspezifische Qualifikation
- den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis und
- den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" erfolgen. Wir haben spezielle Angebote zum Erwerb der Ausbildereignung im Programm. Sprechen Sie mit Sabine Leifeld (0251)707-338!
Ihre individuellen Voraussetzungen:
- Sie verfügen über die fachliche Eignung entsprechend der jeweiligen Verordnung.
- Sie sind bereit eigenverantwortlich Kernqualifikationen, auch mit dem Personalcomputer (Stichwort: Internet), zu erarbeiten.
- Sie verfügen über einen Personalcomputer mit schnellem Internetzugang (DSL / Flatrate).